Seiser Alm ANfahrt (BEI GEÖFFNETER UMLAUFBAHN):
Die Straße zum Landschaftsschutzgebiet Seiser Alm ist von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr für den privaten Verkehr gesperrt. Innerhalb dieser Zeit können Sie die Seiser Alm mit der Seiser Alm Bahn oder mit dem
Bus erreichen. Vor 9:00 Uhr und nach 17:00 Uhr ist die Straße für den privaten Verkehr nur bis Compatsch gestattet.
Es wurde ein
Ticketsystem für die Kontingentierung der Parkplätze auf der Seiser Alm eingeführt. Somit können die beschränkt verfügbaren Parkplätze auf der Seiser Alm besser organisiert werden. Bereits in St. Valentin müssen Sie sich entscheiden, auf welchem
Parkplatz P1 (Spitzbühl) oder
P2 (Compatsch) Sie parken möchten. Dementsprechend wird Ihnen ein
Parkschein für P1 ODER für P2 ausgehändigt. Der Parkplatz P2 in Compatsch ist kostenpflichtig 28,50 € pro Tag für Pkw (entspricht dem Tarif für Berg- und Talfahrt mit der Seiser Alm Bahn) und für Busse 160,00 €.
Im Landschaftsschutzgebiet Seiser Alm gilt ein Parkverbot von 23.00 bis 06.00 Uhr.
Vor allem
an Wochenenden und bei besonders schönem Wetter kann es vorkommen, dass
die Straße bei Erreichen der Parkplatzkapazität auf der Seiser Alm auch schon
vor 09.00 Uhr geschlossen wird!
Parkplatz P2 in Compatsch - NEU
Mit der
Neugestaltung des Parkplatzes P2 in Compatsch wurden nun 2
Schrankeneinfahrten zum Parkplatz (oberhalb vom Hotel Zorzi) und 2 Schrankenausfahrten (eine an der Einfahrt bidirektional und eine in der oberen Hälfte des Parkplatzes beim Buswendeplatz) installiert.
Die Einfahrtsschranken sind für die Dauer des Parkverbots von 23.00 bis 06.00 Uhr gesperrt. Bei
Einfahrt muss ein
Ticket gezogen werden.
Die
Ausfahrt ist
jederzeit möglich.
Vor Ausfahrt muss die Bezahlung vorgenommen werden, innerhalb des neuen Parkwärterhäuschens stehen 2
Kassenautomaten. Die Bezahlung kann mit Kreditkarte oder in Bar gemacht werden.
Zutritt zu den Kassenautomaten durch eine Schiebetür, aktuell von 07.30 – 19.00 Uhr in Automatikbetrieb, nachts Zutritt nur mit Parkticket.
Die aktuelle
Parkplatzgebühr beträgt 28,50 €/Tag; (nur Tagestarif, Gratisparkzeit 10 Minuten). Bei
Verlust des Tickets müssen
53,00 €, der zweifache Betrag der aktuellen Parkplatzgebühr, bezahlt werden.
Für weitere Informationen: Seiser Alm Bahn info@seiseralmbahn.it oder T. +39 0471 704 270
Wildes Campieren ist im
Landschaftsschutzgebiet Seiser Alm und im Naturpark Schlern-Rosengarten
strengstens verboten und in der gesamten Dolomitenregion Seiser Alm
nicht gestattet.
Wer mit dem Wohnmobil oder dem Camper-Van in Südtirol unterwegs
ist und dabei im Freien übernachten möchte, sollte sich vorher gut über
die Möglichkeiten informieren.
In der Dolomitenregion Seiser Alm gibt es den erstklassigen
Camping Seiser Alm inmitten
der malerischen Naturlandschaft, der Ihnen eine sichere und angenehme
Übernachtungsmöglichkeit bietet. Besonders während der Ferienzeiten und
an Wochenenden kann die Verfügbarkeit schnell erschöpft sein und es
somit auch zu Engpässen kommen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer
Anreise über die verfügbaren Plätze.
Bitte beachten Sie, dass das Campen und Zelten sowie das Abstellen von
Fahrzeugen, einschließlich Wohnmobilen, Vans, Minivans, Transportern
und/oder campieren in Fahrzeugen in der Dolomitenregion Seiser Alm,
ausschließlich auf den vorgesehenen und ausgestatteten Campingplatz
zulässig ist.
Das Zelten, Campen oder Übernachten im eigenen Fahrzeug außerhalb der
ausdrücklich gekennzeichneten und ausgestatteten Campingplätze ist
strengstens verboten; dies gilt auch für das Parken, Campen und/oder
Zelten in Naturschutzgebieten sowie auf Privatgrundstücken.
Wir bitten alle Besucher, die geltenden lokalen Bestimmungen einzuhalten
und somit dazu beizutragen, das Naturerbe sowie die Schönheit und
Einzigartigkeit der Dolomitenregion Seiser Alm zu bewahren.
Die Einhaltung der Vorschriften trägt nicht nur zur Vermeidung
unangenehmer Sanktionen
und Rechtsstreitigkeiten bei, sondern auch zur Förderung einer
positiven Haltung der einheimischen Bevölkerung gegenüber dem Tourismus.
Personen mit einem
offiziellen Europäischen Behindertenausweis (European Disability Card) dürfen zu jeder Uhrzeit mit dem Auto auf die Seiser Alm bis nach Compatsch fahren, dort finden Sie
eigens reservierte und kostenlose Parkplätze vor. Der
europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen (European Parking Card) sollte gut sichtbar hinter der
Windschutzscheibe im Auto aufliegen.
Sind diese reservierten Parkplätze besetzt, steht der kostenpflichtige Parkplatz P2 in Compatsch zur Verfügung.
Auch
Personen mit Handicap mit gültigem Ausweis dürfen
zu jeder Uhrzeit mit dem Auto auf die Seiser Alm bis nach Compatsch
fahren, dort können Sie auf dem großen
Parkplatz P2 in Compatsch parken.
Der Parkplatz P2 in Compatsch ist
kostenpflichtig 28,50 € pro Tag für Pkw (entspricht dem Tarif für Berg- und Talfahrt mit der Seiser Alm Bahn).
Seiser Alm ABfahrt:
Die Abfahrt von Compatsch ist jederzeit möglich.
Gäste, die auf der Seiser Alm in einem Gastbetrieb ihren Urlaub gebucht haben, erhalten folgende Sonderfahrerlaubnis für Ihre Seiser Alm Anfahrt:
• Sie dürfen am Anreisetag (Fahrt zur Anreise) jederzeit auf die Seiser Alm bis zum Gastbetrieb anfahren und jederzeit am Abreisetag (Fahrt zur Abreise) vom Gastbetrieb abfahren.
• Während des Aufenthalts besteht die Möglichkeit, vor 10:00 Uhr und nach 17:00 Uhr die Strecke vom Gastbetrieb bis nach Compatsch zu fahren. Zwischen 10.00 Uhr und 17.00 Uhr ist der private Verkehr auf der Seiser Alm untersagt.
• Die Sonderfahrerlaubnis für die Seiser Alm Anfahrt erhalten Sie entweder bei der Anreise im Infopoint St. Valentin oder direkt bei Ihrem Gastgeber.
Für weitere Informationen: Tourismusverein Seiser Alm Tel.
+39 0471 727904
Sonderregelung in den Zwischensaisonen (BEI GESCHLOSSENER UMLAUFBAHN):
In den Zwischensaisonen
(Mitte April-Mitte Mai & Anfang November-Anfang Dezember) bleibt die Seiser Alm Umlaufbahn geschlossen und die Straße bis Compatsch ist für den privaten Verkehr ganztägig geöffnet. In Compatsch finden Sie den kostenpflichtigen Parkplatz P2 für Pkw 13,00€ und für Busse 80,00€.