Im italienischen Gesetz (1939 und 1976) zählen auch Fossilienfunde zu kulturellen Artefakten/Kulturartefakten. Die wissenschaftlichen Kompetenzen liegen in den meisten Regionen und Provinzen Italiens bei den jeweiligen Naturmuseen und den dort angestellten Paläontologen.

Für die Autonome Provinz Bozen-Südtirol gilt:

  • Der Abbau von Fossilien ist im gesamten Gebiet untersagt!
  • Sammler sind dazu verpflichtet, sich vor Ort selbst über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Für Übertretungen sind vom Gesetz empfindliche Strafen vorgesehen.
  • Sondergenehmigungen für das Sammeln von Mineralien in den Naturparks bzw. das Sammeln von Fossilien im gesamten Landesgebiet werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke ausgegeben.

Kulturelle Artefakte sind Staatseigentum

Kulturelle Artefakte („beni archeologici/culturali“) sind laut italienischem Gesetz Staatseigentum. Durch zufällige Funde durch Privatpersonen werden diese jedoch nicht zum Besitzer. Sollte je-mand einen Fund von paläontologischem Interesse gemacht haben, sieht das italienische Gesetz vor, dass die Person ihn innerhalb 48 Stunden bei den entsprechenden gesetzlichen Vertretern des Staates (Denkmalamt, Polizei, Forst, Carabinieri etc.) abgeben muss. Wissenschaftliche Funde landen nach Prüfung im Museumsdepot, wo sie jederzeit vom Finder eingesehen werden können, sofern die Daten des Finders bei Abgabe aufgenommen wurden.

Sollte ein Fossil oder ein Stein gefunden werden, wo Zweifel besteht, dass es von wissenschaftlichem/paläontologischem Interesse ist, ist dies das standardisierte Vorgehen:

  1. Personalien des Finders aufnehmen.
  2. Das Fundstück einbehalten oder ein Foto davon machen (NB! Maßstab muss sichtbar sein).
  3. Das Foto an den regionalen Referenten für Paläontologie weiterleiten.


Sollte die Prüfung ergeben, dass das Fundstück nicht von wissenschaftlichem Interesse ist, kann es der Finder theoretisch zwar behalten, jedoch wissend, dass der Besitzer weiterhin der Staat bzw. die Autonome Provinz Bozen-Südtirol bleibt.